Umfangreich kompakt informieren zu Privaten Steuern 2019

23/01/2019

Das Baukindergeld beträgt pro Kind 12.000 EUR, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 EUR. Der staatliche Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Die Förderung gilt für Kinder unter 18 Jahren, für das die Eltern Kindergeld beziehen. Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 EUR pro Jahr bei einem Kind betragen, plus 15.000 EUR für jedes weitere Kind. Das Baukindergeld kann rückwirkend zum 01.01.2018 beantragt werden.

Wünschen Sie mehr Informationen?

Pünktlich zum Jahresauftakt informieren wir Mandanten und Interessierte umfassend mit unserem Ratgeber Vademecum Private Steuern 2019. Dieses Nachschlagewerk ist die ideale Zusammenstellung von bestehenden und neuen Regelungen. Zum Vademecum Private Steuern 2019.

Das Vademecum Private Steuern 2019 steht auch als handlich gedruckte Broschüre zur Verfügung. Sehr gerne senden wir Ihnen ein Exemplar auf dem Postweg zu. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Ansprechpartnerin Frau Claudia Treml, Claudia.Treml@str-auren.de, + 49 (0) 711 997868-32

Foto: Halfpoint, shutterstock

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