Pro-Forma-Finanzinformationen

Typischerweise ergibt sich die Pflicht zur Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen aus regulatorischen Anforderungen der Börsen. Erwirbt z. B. ein Investor ein Unternehmen und finanziert den Erwerb mit Hilfe des regulierten Kapitalmarkts, so hat der Investor Pro-Forma-Finanzinformationen zu erstellen, wenn er den Erwerb mit Hilfe des regulierten Kapitalmarkts finanziert und der Erwerb für den Investor bestimmte Größenkriterien wie Bilanzsumme, Umsatz und Jahresergebnis überschreitet. Jedoch auch bei Inanspruchnahme des unregulierten Kapitalmarkts oder Finanzierung über ein Bankenkonsortium kann es, z. B. aus Vermarktungsgesichtspunkten, erforderlich sein, „freiwillig“ Pro-Forma-Finanzinformationen zu erstellen.

Welche Komplexitätstreiber bestehen? Die Erstellung von Pro-Forma Finanzinformationen ist häufig komplex und zwar aus folgenden Gründen:

  • Hoher Zeitdruck
  • Diverse andere aufeinander abzustimmende Arbeitsstränge
  • Pro-Forma-Finanzinformationen sind hypothetische Finanzinformationen, die eine bestehende oder wahrscheinliche Unternehmensstruktur in die Vergangenheit projitziert und dabei zahlreiche Annahmen erforderlich machen. Die daraus resultierenden Anpassungen sind gerade bei noch nicht durchgeführten Transaktionen, bei denen also noch die Übertragung der Anteile oder Vermögenswerte und Schulden ausstehen, komplex, da Annahmen über Finanzierungsvolumen, Finanzierungskonditionen und Transaktionskosten zu treffen sind.
  • Bei noch nicht durchgeführten Transaktionen bestehen zudem häufig Zugangsrestriktionen zum erworbenen Unternehmen und damit Schwierigkeiten in der Beschaffung von Daten, die notwendig sind, um Pro-Forma-Anpassungen oder auch Anpassungen zur Angleichung der Ausweis- Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zu ermitteln.

Welche Bestandteile haben Pro-Forma-Finanzinformationen? 

Pro-Forma-Finanzinformationen bestehen i. d. R. aus einer Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung und Pro-Forma-Erläuterungen sowie einer Pro-Forma-Bilanz, sollte der Erwerb nicht bereits in der Bilanz des gesetzlichen, historischen Abschlusses verarbeitet sein.

Dies erfolgt aus der Überlegung, dass Pro-Forma-Finanzinformationen sind immer nur eine Ergänzung zu den  gesetzlichen, historischen Finanzinformationen. Sie sind damit niemals eigenständige Finanzinformationen, sondern müssen immer zusammen mit den gesetzlichen, historischen Finanzinformationen betrachtet werden. Für die Pro-Forma Gewinn- und -Verlustrechnung bedeutet dies, dass die Finanzzahlen des erworbenen Unternehmens bereits im gesetzlichen, historischen Abschluss des Investors ab dem Erwerbszeitpunkt enthalten sind und damit nur noch für den Zeitraum davor die Finanzzahlen des erworbenen Unternehmens zu ergänzen sind.

Pro-Forma-Gewinn- und -Verlustrechnung sowie ggf. Pro-Forma-Bilanz sind nach den gleichen Rechnungslegungsvorschriften aufzustellen, die im letzten historischen Abschluss des Investors zur Anwendung gelangten. Dies kann dazu führen, dass die einzubeziehenden Finanzdaten des erworbenen Unternehmens zunächst noch umgestellt werden müssen.

Wie unterstützt Sie Auren?

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Langjährige und umfangreiche Expertise mit der Erstellung und Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen aufgrund entsprechender Projekterfahrung unserer Berater bei Big-4-Gesellschaften 
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