Auszubildende in der Entgeltabrechnung

15/07/2019

Themenübersicht:

  • Normen des JArbSchG und des BBiG
  • Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
  • Vergütungsgestaltung

Beschreibung:

Auszubildende werden mittlerweile in Unternehmen jeder Größenordnung und Branche beschäftigt und sind dort kaum wegzudenken. Die Begründung und Durchführung eines Ausbildungsverhältnisses weist in der Praxis immer wieder Stolpersteine auf.

Die Komplexität zeigt sich bereits in der Vielzahl der zu beachtenden Gesetzesnormen: Das JArbSchG regelt z. B. Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit, während das BBiG das Rechtsverhältnis zwischen Auszubildenden und Betrieb beinhaltet.

Daher ist es wenig verwunderlich, dass in der Praxis noch immer zahlreiche Verstöße existieren, wenn es z. B. um zwingende Mindestinhalte beim Arbeitsvertrag mit einem Auszubildenden geht.

Daneben ist nicht erst seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes die Bestimmung der Höhe bzw. Angemessenheit der Vergütung nicht immer leicht zu ermitteln. Besonderheiten im Lohnsteuerrecht und bei der Sozialversicherung kommen hinzu.

Außerdem stellen sich für Unternehmen immer wieder Haftungsfragen bei den verschiedenen Tätigkeiten, die den Auszubildenden (zum Teil unberechtigt) übertragen werden. Sonderfragen wie Fahrtkosten zu Berufsschulen und Auswirkungen auf das Kindergeld stellen sich ebenso.

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Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services bei Auren

Bei Interesse bestellen Sie die Publikation bei Beate.Schulz@str-auren.de (für Auftraggeber von Auren kostenfrei).