2 September 2015
Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes: Lassen Sie sich dies von Ihrem Steuerberater bescheinigen
Für die Zahlung des Mindestlohns haftet der Auftraggeber bei Einschaltung von Subunternehmern gegenüber den Arbeitnehmern des Subunternehmers wie ein Bürge.
Daher verlangen immer mehr Auftraggeber von Ihren Subunternehmern eine entsprechende Bescheinigung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Falls Sie für andere Unternehmen als Subunternehmer arbeiten, sollten Sie sich diese Bescheinigung von Ihrem Steuerberater ausstellen lassen und Ihrem Auftraggeber bei Bedarf vorlegen.
Die Bundessteuerberaterkammer hat kürzlich klargestellt, dass Steuerberater zur Ausstellung dieser (formlosen) Bescheinigung berechtigt sind. Sprechen Sie uns an, gerne erstellen wir die notwendige Bescheinigung für Sie.