Was wirkt sich 2019 in Unternehmen auf den steuerlichen Gewinn aus?

11/01/2019

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 800 EUR können im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Wahlweise kann aber auch ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 250 EUR und 1.000 EUR gebildet werden, der ab dem Jahr der Bildung jährlich mit 1/5 abgeschrieben wird. Das Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betrieb hat dabei keinen Einfluss auf den Sammelposten. Die Ausübung des Wahlrechts, einen Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter zu bilden, kann in jedem Wirtschaftsjahr jedoch nur einheitlich für alle Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR, ausgeübt werden.

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Pünktlich zum Jahresauftakt informieren wir Mandanten und Interessierte umfassend zu relevanten Neuregelungen in betrieblichen Steuern. Schlagen Sie hierfür in unserem Ratgeber Vademecum Betriebliche Steuern 2019 nach.

Das Nachschlagewerk steht auch als handlich gedruckte Broschüre zur Verfügung. Sehr gerne senden wir Ihnen ein Exemplar auf dem Postweg zu. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Ansprechpartnerin Frau Claudia Treml, Claudia.Treml@str-auren.de, + 49 (0) 711 997868-32

Foto: Zadorozhnyi Viktor, shutterstock

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