Nachdem die Unternehmenstransaktion erfolgreich durchgeführt wurde, d. h. Closing stattgefunden hat, hat ein Erwerber das erworbene Unternehmen in seine Prozesse und Systeme zu integrieren. Zu unterscheiden ist dabei in die Bereiche Finanzen, IT und Personal.
Im Finanzbereich ist das interne und externe Reporting aufzusetzen und zu definieren und der Erstellungsprozess ggf. an den des Investors anzugleichen. Weichen die Rechnungslegungsgrundsätze von den des Erwerbers ab, so muss die Bilanzierung des erworbenen Unternehmens umgestellt werden. Ist das erworbene Unternehmen selbst ein Konzern und war bislang von der Konzernrechnungslegungspflicht befreit, verliert diese Befreiung aber nach der Transaktion, so ist ein Teilkonzernabschluss aufzustellen und prüfen zu lassen.
Im IT-Bereich müssen die verschiedenen Systeme identifiziert, analysiert und aneinander angepasst bzw. aufeinander abgestimmt werden.
Im Personalbereich müssen eventuell übernommene Mitarbeiter in die Struktur und Kultur des Investors integriert werden. Gesetzliche Ansätze wie der § 613 a BGB, der die Übernahme von Mitarbeitern regelt, geben Rahmenbedingungen vor, durch geschickte Gestaltung lassen sich aber auch Spielräume für neue Arbeitsverträge entwickeln. Weitere Dinge, wie die Anpassung oder Beibehaltung von Betriebsvereinbarungen, können erheblichen Einfluss auf die erfolgreiche Zusammenführung der Mitarbeiter nehmen. Neben der Gestaltung ist aber auch die Integration der Mitarbeiter in den Gehaltsabrechnungsprozess nicht zu unterschätzen.
Bei all den beschriebenen Integrationsaufgaben, die sich nach erfolgreichem Abschluss einer Unternehmenstransaktion ergeben, unterstützen und begleiten wir Sie sehr gerne. Kontaktieren Sie gerne unsere Experten:
Thilo KrohnWirtschaftsprüfer Steuerberater+49 711 997868-40thilo.krohn@auren.de
Dr. Lars HammRechtsanwaltFachanwalt für SteuerrechtFachanwalt für Strafrecht+49 711 997868-18lars.hamm@auren.de
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