Gesetzliche Sonderprüfungen

Zusätzlich zur klassischen Jahresabschlussprüfung sieht der Gesetzgeber für bestimmte Branchen und Tätigkeiten weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen durch fachkundige Dritte vor. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein erhöhtes öffentliches Interesse an Risikovorsorge oder Risikobegrenzung besteht.

Spezifische prüferische Bestätigungsverfahren sind auch für die Funktionsfähigkeit gesetzlicher Ausgleichsmechanismen z. B. nach EEG oder Verpackungsverordnung sowie im Interesse von Aufsichtsbehörden und öffentlichen Zuschussgebern gesetzlich vorgeschrieben.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber Sonderprüfungen zur Durchsetzung des Informationsanspruchs von Gesellschaftern und Aktionären vorgesehen, um ihnen eine angemessene Teilhabe am Unternehmenserfolg zu ermöglichen.

Bei Prüfungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen oder finanziellen Indikatoren handelt es sich in der Regel um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer.

Wir verbinden branchenspezifisches Know-how und die Kompetenz des Jahresabschlussprüfers, um gesetzlichen und auftragsspezifischen Anforderungen effizient und ganzheitlich nachzukommen.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Sonderprüfungen nach Aktien-, GmbH- und Umwandlungsgesetz, z. B. der Werthaltigkeit von Sacheinlagen, nach § 258 AktG wegen Unterbewertung, Angemessenheit einer Barabfindung („Squeeze-out“)
  • Prüfungen nach den Verpackungsverordnungen (z. B. DSD-Prüfungen)
  • Prüfung nach den Vorschriften des KWK-G und EEG
  • Prüfung und Testierung von Finanzausgaben im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz
  • Prüfung von Börsenmaklern
  • Mittelverwendungsprüfung (ESF, Zuwendungen von Stiftungen)