Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht sind die Grenzen zwischen legaler Steuerersparnis und illegaler Steuerhinterziehung teilweise fließend und für den steuerlichen Laien auf den ersten Blick oftmals kaum erkennbar.

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld einer Steuergestaltung, inwieweit die Grenzen der zulässigen Steuerminimierung eingehalten sind. Falls es doch mal zu Ermittlungen kommt, bieten wir Ihnen eine qualifizierte steuer-/ strafrechtliche Verteidigung, die Sie bei Durchsuchungen, im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung effektiv betreut.

Die Themen „Selbstanzeige“ und vor allem „fehlgeschlagene Selbstanzeige“ sind seit einigen Monaten nicht nur in Fachkreisen bekannt und hoch umstritten. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist mehr als nur eine weitere Steuererklärung: Absolute Priorität hat die Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen. Dies kann nur durch eine vollständige und formal fehlerfreie Selbstanzeige erreicht werden.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Präventivberatung zur Vermeidung strafrechtlich relevanter Sachverhalte
  • Vertretung bei allen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden (z. B. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme etc.)
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren gegenüber der Steuerfahndung, der Straf- und Bußgeldstelle des Finanzamts oder der Staatsanwaltschaft
  • Prozessvertretung vor allen Strafgerichten bis hin zum Bundesgerichtshof
  • Beratung bei einer „Selbstanzeige“