Umwandlungen / Umstrukturierungen

Die Zeiten ändern sich. Auch Unternehmer und Unternehmen sind ständigen Wandlungen unterworfen. Nachfolgeplanungen, Haftungsregelungen, Synergieeffekte, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Zukäufe ganzer Unternehmen und Verkäufe von Teilbetrieben: Es gibt viele Gründe, weshalb Unternehmen ihr „Rechtskleid“ ändern wollen, warum Unternehmen miteinander verschmolzen oder aufgeteilt werden müssen.

Kaum eine andere Materie des Unternehmensrechts hält dabei so viele Stolpersteine bereit wie die Bereiche Umwandlungen und Umstrukturierungen: Kollektives und individuelles Arbeitsrecht, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragestellungen, aber auch registerrechtliche Vorgaben sind zu beachten. Und nicht zuletzt sollte die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens Berücksichtigung finden.

Eine kompetente interdisziplinäre Beratung ist dabei unabdingbar. Ein Team aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern unter der Federführung erfahrener Juristen begleitet Ihr Vorhaben von Anfang bis Ende.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Wahl der Rechtsform
  • Entwicklung von Umwandlungs-/Umstrukturierungskonzepten
  • Evaluation von Handlungsalternativen
  • Entwurf der Unternehmensverträge und Gesellschafterbeschlüsse