Anders als es der Name vermuten lässt, gilt das heutige Handelsrecht nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für Handwerk, Industrie und weitere Wirtschaftszweige. Die Berührungspunkte mit dem Handelsrecht können daher sehr vielfältig sein.
Generell geht der Gesetzgeber bei den Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern von einem geringeren Schutzerfordernis aus, als es bei den Vertragsbeziehungen mit Privatpersonen der Fall ist. Aus diesem Grund sind vertragliche Regelungen im Vorfeld genau zu prüfen.
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