Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterliegt vielen Anpassungen, die durch Gesetzesänderungen oder durch die Rechtsprechung erfolgen. Eindeutige Regeln schaffen Klarheit – zum Vorteil von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unklare oder fehlende Regelungen hingegen führen oft zu leicht vermeidbaren Streitigkeiten.

Mit dem „allgemeinen“ Arbeitsrecht ist das Sozialrecht verwandt, das viele Besonderheiten in bestimmten Situation bedingt. Wie so oft spielt auch das Steuerrecht eine nicht unbedeutsame Rolle.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie als Unternehmer umfassend und praktisch umsetzbar. Bei nicht vermeidbaren Streitigkeiten steht Auren Ihnen prozessführend zur Seite.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Individuelle Arbeitsverträge für Vorstände, Geschäftsführer und (leitende) Angestellte
  • Kündigungen aus betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Gründen, gegebenenfalls Abmahnungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Beratung bei Betriebsübergängen
  • Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren
  • Künstlersozialversicherung
  • Vertretung vor Arbeits- und Verwaltungsgerichten