Privatnutzung von E-Dienstwagen und Hybridfahrzeugen wird steuerlich entlastet

26/09/2018

Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Fahrer von elektrisch angetriebenen Dienstwagen und Hybridfahrzeugen bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet werden. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, soll dieser Wert nun auf 0,5 Prozent sinken. (Quelle: Deutscher Bundestag, hib 697/2018)

Foto: (c) Markus Mainka@shutterstock

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