Reform des Personengesellschaftsrechts auf den Weg gebracht

07/01/2022

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Per­sonengesellschaftsrechts, das zur Gänze zum 01.01.2024 in Kraft tritt, werden sich u. a. Grund­lagen für neu zu gründende und bereits be­stehende Personengesellschaften ändern. So wird mit der Einführung eines sog. Gesell­schafts­registers die Trans­parenz erhöht und insbesondere die Vertretung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ersichtlicher. Eine Eintragung ist nur dann erforderlich, wenn die GbR als Berechtigte z. B. in das Grundbuch, die Ge­sellschafterliste oder das Aktienregister eingetragen werden soll. Frei­beruflern bietet das neue Gesetz zukünftig die Möglichkeit, sich in den Rechtsformen der Personengesellschaften, ins­beson­dere der GmbH & Co. KG, zu etablieren.

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