Die Bundesregierung hat sich nach einer Marathon-Sitzung als Kernstück des Konjunkturprogramms auf eine befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze geeinigt. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 werden der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Regierungsvorschlag auch Gesetz wird.
Für die Wahl des richtigen Steuersatzes gilt die Grundregel, dass die Umsatzsteuer in dem Voranmeldungszeitraum entsteht:
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes bringt erheblichen Programmierungsaufwand mit sich, um die ERP-Systeme entsprechend anzupassen. Je nach Arbeitsweise der Software denken Sie bitte an folgende Themen:
Wünschenswert ist die kurzfristige Herausgabe von Arbeitsanweisungen durch die Finanzverwaltung, damit die Programmierung an der Schnittstelle zum steuerlichen Reporting anlaufen kann.
Aber auch bei Angeboten und Vertragsgestaltungen, insbesondere in der langfristigen Fertigung mit abrechenbaren Teilleistungen, sind jetzt Sorgfalt und wirtschaftliche Überlegungen angesagt. Dazu werden wir in Kürze einen ergänzenden Beitrag veröffentlichen.
Stand: 4. Juni 2020
Autorin: Marion Trieß, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneAuren Berlin; Michael Böttinger, Auren Frankfurt; Alexander Hradecky, Auren München; Marcus Kogel, Marion Trieß, Auren Stuttgart; Patrick Rüde, Auren Waldshut-Tiengen
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Foto: Adobe Stock, joda
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