Mehrwertsteuer soll befristet gesenkt werden

04/06/2020

Die Bundesregierung hat sich nach einer Marathon-Sitzung als Kernstück des Konjunkturprogramms auf eine befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze geeinigt. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 werden der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Regierungsvorschlag auch Gesetz wird. 

Für die Wahl des richtigen Steuersatzes gilt die Grundregel, dass die Umsatzsteuer in dem Voranmeldungszeitraum entsteht:

  • bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung), wenn die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde.
  • bei der vom Finanzamt genehmigten Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung), wenn das Entgelt vereinnahmt wurde.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes bringt erheblichen Programmierungsaufwand mit sich, um die ERP-Systeme entsprechend anzupassen. Je nach Arbeitsweise der Software denken Sie bitte an folgende Themen:

  • Anlegen von neuen Erlöskonten mit den Steuersätzen von 16 % bzw. 5 %
  • Anlegen von neuen Steuerschlüsseln für Ausgangs- und Eingangsrechnungen, sowohl für Inlandsumsätze als auch für innergemeinschaftlicher Erwerbe und Umsätze mit Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge)
  • Umstellung der Fakturierungs-Software für einen korrekten Rechnungsdruck
  • Anpassung der Schnittstellen-Übergaben zwischen kommunizierenden Software-Systemen
  • Darstellung der Umsätze mit den neuen Steuersätzen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Wünschenswert ist die kurzfristige Herausgabe von Arbeitsanweisungen durch die Finanzverwaltung, damit die Programmierung an der Schnittstelle zum steuerlichen Reporting anlaufen kann.

Aber auch bei Angeboten und Vertragsgestaltungen, insbesondere in der langfristigen Fertigung mit abrechenbaren Teilleistungen, sind jetzt Sorgfalt und wirtschaftliche Überlegungen angesagt. Dazu werden wir in Kürze einen ergänzenden Beitrag veröffentlichen. 

Stand: 4. Juni 2020 

Autorin: Marion Trieß, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Auren Stuttgart

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne
Auren BerlinMichael Böttinger, Auren Frankfurt; Alexander Hradecky, Auren München; Marcus Kogel, Marion Trieß, Auren Stuttgart; Patrick Rüde, Auren Waldshut-Tiengen 

Zum Download des Beitrags als PDF 

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Foto: Adobe Stock, joda 

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