Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung

03/02/2023

Der Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichte kürzlich eine Entscheidung über die korrekte Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto. In dem Urteil nahm der BFH zu mehreren Aspekten Stellung.

Zum einen ist die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist. Damit bestätigt der BFH bisherige Urteile zu der Thematik.

Zum anderen ist bei der Bewertung auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privat-vermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesentlich beteiligt war. Die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto sind bei dem gewerblich tätigen Gesellschafter im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs erfolgswirksam zu erfassen, soweit sie die Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigen.

Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auch:
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Erleichterung für Unternehmen bei der Offenlegung
Jahressteuergesetz ist beschlossen

Sie benötigen Unterstützung? Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen in der Steuerberatung.

Bei Fragen sind unsere Beraterinnen und Berater gerne für Sie da.

Kein Token oder Token ist abgelaufen.

  • Leistungen

  • Themen

  • Branchen