Deutsch-ukrainisches Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen

15/03/2019

Die Fachminister von Deutschland und der Ukraine haben ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz insbesondere im Bereich der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung koordiniert – ein wichtiger Punkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Einsätzen im jeweils anderen Land.

Als Hintergrund für das Abkommen nennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Das Abkommen ist damit nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten.

Bevor es in Kraft tritt, müssen noch die Parlamente der jeweiligen Staaten zustimmen. Gerne können wir Ihnen das Abkommen bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Quelle: Birgit Ennemoser

Foto: ASDT-MEDIA, shutterstock

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