Personal – Sachbezüge, Zuschläge und andere Vorteile

11/01/2019

Die 44-Euro Freigrenze für Sachbezüge ermöglicht die Auszahlung von bis zu 44 Euro monatlich, steuer- und sv-frei an die Belegschaft. Der Betrag kann in Form von Geschenken und Gutscheinen investiert werden. Die Nutzung einer Mitarbeiter-Card ermöglicht dabei die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Zahlung des Maximalbetrags monatlich, der Mitarbeiter kann die Gelder aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeben.

ABER ACHTUNG: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) überarbeitet zurzeit die Rahmenbedingungen für die Gewährung der Sachbezugsfreigrenze, aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Ende 2018. Zum aktuellen Verhandlungsstand des BMF informieren wie Sie laufend.

Alle Neuregelungen finden Sie außerdem in unsrem Praxisratgeber „Gehaltsextras“, den wir alljährlich für die DATEV auf aktuellen Stand bringen. Ende März 2019 ist dieser Rategeber verfügbar und kann über die DATEV bezogen werden, über Anbieter wie Amazon oder über uns. Ansprechpartnerin hierzu siehe unten.

Wünschen Sie mehr Informationen?

Pünktlich zum Jahresauftakt informieren wir Mandanten und Interessierte umfassend mit unserem Ratgeber Vademecum Personal 2019. Dieses Nachschlagewerk ist die ideale Zusammenstellung von bestehenden und neuen Regelungen, das auch das Vorhalten von manchen Vordrucken einsparen kann. Zum Vademecum Personal 2019

Das Vademecum Personal 2019 steht auch als handlich gedruckte Broschüre zur Verfügung. Sehr gerne senden wir Ihnen ein Exemplar auf dem Postweg zu. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Ansprechpartnerin Frau Claudia Treml, Claudia.Treml@str-auren.de, + 49 (0) 711 997868-32

Foto: rawpixelcom, shutterstock

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