Neuerungen für Online-Händler bei grenzüberschreitendem Warenverkauf

26/03/2018

Die Europäische Kommission hat sich auf Neuerungen in der Umsatzsteuer geeinigt, die bis 2021 in Kraft treten sollen:

Vereinfachungen für kleine Unternehmer:

  • Bei grenzüberschreitenden Verkäufen von weniger als 10.000 EUR pro Jahr richtet sich die Mehrwertsteuer nach den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Für grenzüberschreitende Verkäufe bis 100.000 EUR sollen einfacherer Verfahren ab 01.01.2019 in Kraft treten.
  • Einführung eines Online-Portals für alle Online-Händler, um den umsatzsteuerlichen Pflichten in den anderen Mitgliedstaaten nachzukommen. Somit entfällt die Registrierung in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten.
  • Große Online-Marktplätze (z. B. Amazon) haften künftig für die über sie abgewickelten On-line-Umsätze von Unternehmern in Drittländern an EU-Käufer. Dies trifft insbesondere auf deren Warenlager im Inland zu. Diese dienen nämlich häufig dem Zweck, Waren umsatzsteuerfrei an EU-Kunden zu verkaufen.
  • Bisher war die Einfuhr von Waren mit einem Wert von unter 22 EUR von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Regelung wurde oft missbraucht und soll aufgehoben werden.

Bild: Alexander Limbach/Shutterstock

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